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Handwerksbetrieb bewerten: So entsteht der Ertragswert
Vom Gewinn in der BWA bis zum Wertansatz sind es sechs Rechenschritte. Diese Seite geht sie an einem vollständigen Beispiel durch, so wie es die Methodik des AWH-Standards vorsieht.

Kurz gesagt
Der Wert eines Handwerksbetriebs nach der AWH-Methodik ergibt sich, indem der bereinigte Gewinn der letzten drei bis vier Jahre um kalkulatorischen Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen gekürzt, versteuert und durch den Kapitalisierungszinssatz geteilt wird. Für eine Schreinerei mit rund 185.000 Euro bereinigtem und trendgewichtetem Ergebnis ergibt sich im Beispiel ein Ertragswert von rund 208.000 Euro.
Schritt 1: Ergebnisse bereinigen
Ausgangspunkt sind die Jahresabschlüsse oder die Dezember-BWAs der letzten vier Jahre, mindestens drei. Aus jedem Jahr wird das Betriebsergebnis vor Steuern übernommen und bereinigt: Zinsaufwand und handelsrechtliche Abschreibungen werden zurückgerechnet, weil sie später durch kalkulatorische Größen ersetzt werden. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen, Privatanteile und Einmaleffekte werden herausgenommen. Bei einer GmbH wird das Geschäftsführergehalt neutralisiert und durch den kalkulatorischen Unternehmerlohn ersetzt.
Im Beispiel einer Schreinerei als Einzelunternehmen liegen die Ergebnisse vor Steuern der Jahre 2023 bis 2025 bei 150.000, 160.000 und 170.000 Euro. Nach Rückrechnung von Zinsaufwand (4.000, 3.500, 3.000 Euro) und Abschreibungen (18.000, 19.000, 20.000 Euro) ergeben sich bereinigte Ergebnisse von 172.000, 182.500 und 193.000 Euro.
Schritt 2: Trend gewichten
Das jüngste Jahr sagt am meisten über die Zukunft. Deshalb werden die Jahre nicht einfach gemittelt, sondern trendgewichtet, das jüngste Jahr am stärksten. Das Handbuch beziffert die Faktoren nicht; üblich ist 1, 2, 3, 4 vom ältesten zum jüngsten von vier Jahren. Liegen nur drei Jahre vor, entfällt das älteste, es bleiben die Faktoren 2, 3 und 4.
Die Gewichtung ist eine Annahme und sollte im Bericht als solche ausgewiesen sein. Ein Betrieb mit stark schwankenden Ergebnissen braucht eine Begründung, warum der Trend fortgeschrieben werden darf.
Schritt 3: Kalkulatorische Kosten abziehen
Jetzt wird der Gewinn um das gekürzt, was ein Käufer selbst aufbringen müsste:
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Meister-Monatslohn × 12 × 1,20 × (1 + Zuschlag 20 bis 50 %). Im Beispiel 4.500 Euro Monatslohn mit 30 % Zuschlag: 84.240 Euro. Details zur Formel.
- Kalkulatorische Zinsen: betriebsnotwendiges Kapital × Basiszins. Im Beispiel 250.000 Euro × 3,56 % (Basiszins 2026): 8.900 Euro.
- Kalkulatorische Abschreibungen: aus Zeitwerten und Restnutzungsdauer statt aus steuerlichen Buchwerten. Im Beispiel 22.000 Euro.
- Kalkulatorische Miete: bei eigener Immobilie die ortsübliche Miete, weil das Gebäude nicht mitbewertet wird. Im Beispiel entfällt sie, der Betrieb ist Mieter.
Schritt 4: Steuern abziehen
Bewertet wird der Gewinn nach Steuern. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften rechnet das Handbuch mit Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz, Freibetrag 24.500 Euro, Anrechnung auf die Einkommensteuer mit dem Vierfachen des Messbetrags) und einer typisierten Einkommensteuer von 35 % einschließlich Solidaritätszuschlag. Wichtig: Bei der Gewerbesteuer wird der kalkulatorische Unternehmerlohn wieder hinzugerechnet, weil er steuerlich nicht abziehbar ist.
Für eine GmbH gilt Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag (15,825 %) und bei angenommener Vollausschüttung das Teileinkünfteverfahren: 60 % des ausgeschütteten Gewinns werden mit 35 % versteuert.
Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer rechnerisch vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet; die Gesamtbelastung entspricht dann den typisierten 35 %. Bei höheren Hebesätzen bleibt ein Teil der Gewerbesteuer als Zusatzbelastung stehen.
Schritt 5: Kapitalisierungszinssatz bestimmen
Der Zinssatz ist die Rendite, die ein Käufer für das Risiko verlangt, sein Geld in genau diesen Betrieb zu stecken. Er setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Basiszins der Bundesbank, Immobilitätszuschlag, acht Risikozuschläge und Zuschlag für Inhaberabhängigkeit. Der Bruttosatz wird um die typisierte Einkommensteuer von 26,375 % gekürzt. Wie die Zuschläge hergeleitet werden.
| Baustein | Beispiel |
|---|---|
| Basiszins 2026 (Bundeswertpapiere 30 Jahre, 2. Januar 2026) | 3,56 % |
| Immobilitätszuschlag (1 bis 3 %) | 2,00 % |
| Acht Risikozuschläge, je 1,5 % (je 0 bis 3 %) | 12,00 % |
| Inhaberabhängigkeit, alle zehn Kriterien Note 4 → 36 − 6 × 4 | 12,00 % |
| Kapitalisierungszins brutto | 29,56 % |
| Abschlag typisierte Einkommensteuer × (1 − 0,26375) | netto 21,7636 % |
Schritt 6: Kapitalisieren und mit dem Substanzwert vergleichen
Das ist der Wert der intakten Einkommensquelle: Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Vorräte und Kundenstamm, aber ohne Grundstück und Gebäude und ohne Berücksichtigung der Finanzierung. Liegt der Ertragswert unter dem Substanzwert des betriebsnotwendigen Vermögens, gilt der Substanzwert als Untergrenze. Substanzwert und negativer Ertragswert.
Vom Ertragswert zum Kaufpreis führt die Überleitungsrechnung: nicht betriebsnotwendiges Vermögen hinzu, übernommene Verbindlichkeiten abgezogen, gegebenenfalls das Betriebsgrundstück gesondert bewertet.
Die Zahlen des Beispiels stammen aus dem Musterbericht von NexxtCraft; jeder Rechenschritt ist dort mit seiner Herleitung ausgewiesen. Für einen realen Betrieb hängt das Ergebnis vor allem von drei Angaben ab: dem angesetzten Meistergehalt, dem betriebsnotwendigen Kapital und den Noten zur Inhaberabhängigkeit.
Häufige Fragen
Reichen BWAs oder brauche ich Jahresabschlüsse?
Für eine erste Wertermittlung reichen die Dezember-BWAs mit kumulierten Jahreswerten: Ergebnis vor Steuern, Zinsaufwand und Abschreibungen stehen darin. Für ein Gutachten werden die Jahresabschlüsse mit Anlagenverzeichnis herangezogen, weil daraus die Zeitwerte für kalkulatorische Abschreibungen und den Substanzwert abgeleitet werden.
Wie viele Jahre gehen in die Bewertung ein?
Vier Jahresabschlüsse, mindestens drei. Das jüngste Jahr wird am stärksten gewichtet. Ein einzelnes Ausnahmejahr, etwa mit einem Großauftrag oder einem Wasserschaden, wird über die Korrekturwerte bereinigt statt die Gewichtung zu verändern.
Warum wird der Zinsaufwand zurückgerechnet?
Der AWH-Standard bewertet finanzierungsneutral. Wie der bisherige Inhaber seinen Betrieb finanziert hat, ist für den Käufer unerheblich. Statt der tatsächlichen Zinsen werden kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital angesetzt, übernommene Schulden werden später vom Kaufpreis abgezogen.
Was ist mit dem Betriebsgebäude?
Grundstücke und Gebäude gehören nicht zur bewerteten Einkommensquelle. Gehört die Immobilie dem Inhaber, wird eine kalkulatorische Miete abgezogen und die Immobilie gesondert bewertet, etwa im Sachwert- oder Ertragswertverfahren für Immobilien.
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